Herzlich Willkommen auf der Homepage des Amtes Lieberose/Oberspreewald

An den Spreewaldfließen, den Seen und in der Heide. Das touristisch aufstrebende Amt Lieberose/Oberspreewald ist eine wichtige Vernetzungsregion zwischen den Spreewaldfließen, den zahlreichen Seen und der nationalparkträchtigen Heide, dem es gelingt, den Schutz von Kulturlandschaft und Naturraum mit einer attraktiven touristischen Nutzung in Einklang zu bringen.

 

 

 

Lars Grunow übernimmt das Amt des Amtsdirektors

In einer Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Lieberose/Oberspreewald am 08.10.2024 wurde Lars Grunow einstimmig zum neuen Amtsdirektor gewählt, welcher am 20.11.2024 offiziell seine Ernennungsurkunde entgegennahm.

Die Übergabe der Urkunde erfolgte durch den Vorsitzenden des Amtsausschusses Herrn Rainer Hilgengfeld bei einer feierlichen Zeremonie in Anwesenheit von Ehrenämtern und Mitarbeitenden des Amtes.

Herr Grunow folgt auf Herrn Boschan, der die Leitung des Amtes in den letzten 23 Jahren innehatte und nun in den Ruhestand getreten ist.

 

 

 

 

 

 

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer ab 2025

 

- Keine Zahlung ohne neuen Bescheid -

 

Aufgrund der ab 1. Januar geltenden neuen Rechtslage bei der Bewertung der Grundstücke wird die Zustellung der Abgabenbescheide für die Grundsteuer 2025 einschließlich der Hundesteuer voraussichtlich im II. Quartal 2025 erfolgen.

Die noch aktuellen Abgabebescheide gelten nur noch bis zum 31. Dezember 2024 und sind ab 1. Januar 2025 aufgehoben.

Gesonderte Aufhebungsbescheide werden nicht versandt, die bisherige Veranlagung verliert nach § 266 (4) Bewertungsgesetz automatisch ihre Gültigkeit.

Zahlen Sie bitte erst, wenn Ihnen ein neuer Abgabenbescheid für die Jahre ab 2025 entsprechend der festgesetzten Fälligkeiten vorliegt.

Freiwillige Zahlungen werden zurückgewiesen, da diese nicht auf dem jeweiligen Steuerkonto verbucht werden können.

Sollten Sie der Gemeinde kein SPA-Lastschriftmandat erteilt haben, denken Sie bitte auch daran, Ihren möglicherweise bestehenden Dauerauftrag zu ändern.

Unberührt von diesen Festlegungen bleiben die Zahlungen für die Zweitwohnungssteuer und der Pachten.

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Bundestagswahl 2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt.

Alle Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier.

WAS WIRD GEWÄHLT?

Bei der Bundestagswahl wählen die deutschen Bürger und Bürgerinnen den Bundestag.
Sie wählen die Abgeordneten in den Bundestag.
Abgeordnete nennt man die Menschen, die in den Bundestag gewählt werden.
Die Abgeordneten entscheiden im Bundestag für die Bürger und Bürgerinnen.

WER DARF WÄHLEN?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten sowie
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht - infolge eines Richterspruchs-  ausgeschlossen sind.

Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.

Wählen kann nur die wahlberechtigte Person, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, auch als Auslandsdeutsche bezeichnet, sind wahlberechtigte Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind. Sie können an der Wahl zum Deutschen Bundestag in Deutschland grundsätzlich teilnehmen, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

nähere Informationen und Anträge dazu finden Sie hier.

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.

Briefwahl

Wer am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit per Briefwahl vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Antrag kann formlos schriftlich, beispielsweise auch als E-Mail, oder mündlich gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Die Briefwahl können Sie können bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr bei der Wahlbehörde beantragen.

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen per Post erfolgt nur bei einer Beantragung der Briefwahl bis Montag, 17. Februar 2025. Bei einer Beantragung nach dem 17. Februar 2025 müssen Sie die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Wahlbehörde abholen kommen.

WAHLBEKANNTMACHUNGEN:

• Wahlbekanntmachung Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
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Stellenausschreibungen

Zu den Stellenausschreibungen gelangen Sie hier.

Information Maul- und Klauenseuche

Neue Hundehalterverordnung ab 01. Juli 2024

Seit dem 1. Juli 2024 ist eine neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten.

Neu ist:

1. Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: nun für alle Hunde ab der 8. Woche (unabhängig von Größe und Gewicht des Hundes).

Hundehalterinnen und Hundehalter, deren Hund(e) bisher noch nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, haben bis zum 31.01.2025 Zeit dies nachzuholen und bei uns anzuzeigen. Die Anzeige und Anmeldung der Hundehaltung und Nachmeldung der Mikrochipnummer erfolgt beim Ordnungsamt des Amtes Lieberose/Oberspreewald. Dazu wurde das Formular „Anzeige einer Hundehaltung“ bereitgestellt.

2. Durch das Tier verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich und schadlos zu entfernen.

3. Das Regelungskonzept der Rasselisten wurde aufgegeben (Unterteilung erfolgt jetzt in nichtgefährliche und gefährliche Hunde). Die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens des Hundes.

4. Wird der Hund außerhalb eines befriedeten Besitztums geführt, muss dieser ein Halsband oder Geschirr mit vollständigem Namen und Anschrift der Halterin oder des Halters tragen.

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Aktuelle Informationen der Wohnungsverwaltung

In den folgenden Orten sind freie Wohnungen zu vermieten:
Jamlitz
Bei Interesse können Sie sich gerne telefonisch bei der Wohnungsverwaltung - Frau Sawinsky unter 033671 / 638-32 oder Frau Jansch unter 033671 / 638-36  melden.