Herzlich Willkommen auf der Homepage des Amtes Lieberose/Oberspreewald


 

 

 

 

Bürgerinformation zum Ausbau des Glasfasernetzes

   

Das Amt Lieberose/Oberspreewald informiert alle Einwohnerinnen und Einwohner des Amtsgebietes über die Möglichkeit eines kostenlosen Glasfaseranschlusses Ihrer Immobilie in allen amtsangehörigen Gemeinden.

Am 8. April 2025 startete der Landkreis Dahme-Spreewald den geförderten Glasfaserausbau im Rahmen des Bundesprogramms „Graue Flecken“.

Insgesamt werden rund 94 Millionen Euro investiert, um etwa 18.000 Adressen im Landkreis mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Finanziert wird das Vorhaben durch Fördermittel des Bundes, kofinanziert vom Land Brandenburg mit Mitteln der Europäischen Union.

Sollten Sie mit der Anbindung Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz interessiert sein, können Sie bis zum 31.03.2026 einen unentgeltlichen Auftrag zur Herstellung des Anschlusses auslösen.

Auf der Internetseite des Landkreises (www.dahme-spreewald.de) finden Sie unter der Rubrik „Breitbandausbau“ weiterführende Informationen.

Eine Beauftragung bis zum oben genannten Stichtag ist für Sie kostenfrei und Sie gehen auch keine weiteren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Breitbandanschlusses ein. Sie können auch ausschließlich den „Hausanschluss ohne Tarif“ beauftragen.

So beauftragen Sie Ihren Anschluss:

  • online über die Website der GlasfaserPlus www.glasfaserplus.de/foerderung
  • telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 330 2090
  • oder persönlich in einem Telekom-Shop

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Projektleiterin der Wirschaftsföderunggesellschaft Dahme-Spreewald mbH Frau Carouge

03375 52 38 50, E-Mail carouge@wfg-lds.de.


Ob mit Familie oder allein, ob alt oder jung, am 5. und 6. Februar jeweils von 10 bis 12.30 Uhr wird die Bunte Bühne im GLEIS 3 Kulturzentrum Lübbenau zum Biosphären-Kino für alle. Hier kann man sich von "Pia und die wilde Natur" verzaubern lassen. Nach dem filmischen Überraschungsprogramm (Dauer circa eine Stunde) können Kinder und Familien noch etwas bei Spiel und Spaß mit Malen, Basteln oder Lesen verweilen.

Der Besuch des Überraschungskinos ist kostenlos und ohne vorherige Anmeldung möglich. Gerne kann die Teilnahme vorher per E-Mail an: nico.heitepriem@lfu.brandenburg.de angekündigt werden, insbesondere bei größeren Gruppen. Ein Verpflegungsangebot vor Ort ist leider nicht möglich. Eigene Snacks und Getränke können gern mitgebracht werden.

Bitte beachten: Für Besucherinnen und Besucher im Alter von 16 Jahren oder jünger ist das Beisein eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Veranstaltung ist offen und die Anzahl der Sitzplätze begrenzt – eine vorherige Anmeldung ist keine Sitzplatzgarantie. Dafür bitten wir um Verständnis.

mehr   schließen   

Ab 07.02.2026 neue Gebühren für Personalausweise!

Ab dem 07. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen. Die Gebühren werden wie folgt angepasst:

  • Personalausweis für Personen ab 24 Jahren: 46,00 Euro (bisher 37,00 Euro)
  • Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)

 

Die Bundesregierung begründet die Anpassung mit gestiegenen Herstellungs- und Produktionskosten der Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei sowie gestiegenen Kosten in der Kommunal- und Landesverwaltung.

Wichtig: Für alle Anträge, die bis einschließlich 6. Februar 2026 gestellt werden, gelten weiterhin die bisherigen Gebührensätze.

Weitere Informationen zu den Hintergründen der Gebührenerhöhung stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf dem Personalausweisportal zur Verfügung:

https://www.personalausweisportal.de/Gebuehrenerhoehung

Am 8. April 2025 startete der Landkreis Dahme-Spreewald den geförderten Glasfaserausbau im Rahmen des Bundesprogramms „Graue Flecken“.

Insgesamt werden rund 94 Millionen Euro investiert, um etwa 18.000 Adressen im Landkreis mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Finanziert wird das Vorhaben durch Fördermittel des Bundes, kofinanziert vom Land Brandenburg mit Mitteln der Europäischen Union.

Sollten Sie mit der Anbindung Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz interessiert sein, können Sie bis zum 31.03.2026 einen unentgeltlichen Auftrag zur Herstellung des Anschlusses auslösen.

Auf der Internetseite des Landkreises (www.dahme-spreewald.de) finden Sie unter der Rubrik „Breitbandausbau“ weiterführende Informationen.

Eine Beauftragung bis zum oben genannten Stichtag ist für Sie kostenfrei und Sie gehen auch keine weiteren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Breitbandanschlusses ein. Sie können auch ausschließlich den „Hausanschluss ohne Tarif“ beauftragen.

 

So beauftragen Sie Ihren Anschluss:

 

  • online über die Website der GlasfaserPlus www.glasfaserplus.de/foerderung
  • telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 330 2090
  • oder persönlich in einem Telekom-Shop

 Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Projektleiterin der Wirschaftsföderunggesellschaft Dahme-Spreewald mbH Frau Carouge

03375 52 38 50, E-Mail carouge@wfg-lds.de.

 

Hier finden Sie eine Anleitung für Ihren Hausanschluss:

Onlinebestellung Glasfaserhausanschluss

mehr   schließen   

Wir sind online!

Das Amt Lieberose/Oberspreewald hat die Internetpräsenz auf Social Media erweitert und ist jetzt auf Instagram:

@amt_lieberose_oberspreewald

Auf unserem Account posten wir regelmäßig Neuigkeiten aus der Amtsverwaltung wie Veranstaltungen, Öffnungszeiten und kommunales Politikgeschehen.

 

Bekanntmachung über Holzungsarbeiten im Winterhalbjahr 2025/26

Der Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“ gibt bekannt, dass im Zeitraum vom

01.12.2025 bis voraussichtlich 31.03.2026

Holzungsarbeiten an den Gewässern I. Ordnung (Landesgewässer) und II. Ordnung (Kommunale Gewässer) durchgeführt werden.

Grundlage dafür ist der § 79 BbgWG – Pflicht zur Gewässerunterhaltung (zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes).

(1) Die Unterhaltung der Gewässer obliegt als öffentlich-rechtliche Verpflichtung

  1. für die Gewässer I. Ordnung, mit Ausnahme der Binnenwasserstraßen des Bundes, dem Wasserwirtschaftsamt,

 

  1. für die Gewässer II. Ordnung den Gewässerunterhaltungsverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz und dem Gesetz über die Bildung von Gewässer-unterhaltungsverbänden.

Die Holzung dient ausschließlich neben der Schaffung der Baufreiheit für die maschinelle Unterhaltung auch der Entwicklung der Gewässerrandstreifen.

Der Wasser- und Bodenverband ist nicht für die Verkehrssicherung der Gefahrenbäume verantwortlich. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt generell den jeweiligen Eigentümern der betroffenen Flächen. Es wird darauf verwiesen, dass der Wasser- und Bodenverband nicht Eigentümer der Bäume ist und daher auch nicht grundsätzlich für die Beseitigung von Astwerk, Windbruch usw. zuständig ist.

Gehölze werden zwingend entfernt, wenn sie den schadlosen Wasserabfluss behindern, Bauwerke und unterirdische Gewässerstrecken gefährden, den erforderlichen Zugang zum Gewässer behindern oder eine Unterhaltung anders nicht möglich ist.

 

Weiterhin möchte der Wasser- und Bodenverband wie folgt auf den § 41 WHG hinweisen:

Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung

Soweit es zur ordnungsgemäßen Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers erforderlich ist, haben die Gewässereigentümer Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer zu dulden. Die Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichteten Personen oder ihre Beauftragten die Grundstücke betreten und vorübergehend benutzen.

 

 

Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“

Am Stieg, OT Freiwalde, 15910 Bersteland

Tel. 03 54 74/ 36 63 90, E-Mail: info@wbv-freiwalde.de

mehr   schließen   

Pflegewegweiser Amt Lieberose/Oberspreewald

Hier gelangen Sie zum ersten Pflegewegweiser für das Amt Lieberose/Oberspreewald:
mehr   schließen   

Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digitale Passbilder im Einwohnermeldeamt akzeptiert!

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung erkennen die Meldebehörden ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digitale Lichtbilder an. Ausgedruckte Fotos werden ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr akzeptiert. 

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Fotoaufnahme in den Verwaltungsstellen Straupitz (Spreewald) und Lieberose
Sie können Ihr Passfoto direkt während des Antragsprozesses in den Meldebehörden des Amtes Lieberose/Oberspreewald anfertigen lassen. Die Gebühr beträgt 6,00 Euro pro Dokument.

 

Lichtbild durch lizensierte Fotostudios
Alternativ können Sie ein digitales Passfoto bei einer Fotografin oder einem Fotografen anfertigen lassen. Achtung: Das Foto muss über eine gesicherte, digitale Verbindung direkt an die Meldebehörde übermittelt werden. Für die technische Umsetzung sind die Fotografen durch eine Lizenzierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verantwortlich. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung dieses Services besteht jedoch nicht. 

 

Informationen über das neue Verfahren zur Erstellung digitaler Lichtbilder stehen auf dem Personalausweisportal bereit: BMI – Personalausweisportal.

 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften auf der Internetseite veröffentlicht: BMI – Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften.

mehr   schließen   

Aktuelle Informationen der Wohnungsverwaltung

In den folgenden Orten sind freie Wohnungen zu vermieten:

Lieberose, Neu Zauche, Butzen

Bei Interesse können Sie sich gerne telefonisch bei der Wohnungsverwaltung - Frau Sawinsky unter 033671 / 638-32 oder Frau Jansch unter 033671 / 638-36  melden.

Politik (Sitzungen der Gremien)

Hier gelangen Sie zum »Bürgerinformationssystem«