Alle Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier.
WAS WIRD GEWÄHLT?
Bei der Bundestagswahl wählen die deutschen Bürger und Bürgerinnen den Bundestag.
Sie wählen die Abgeordneten in den Bundestag.
Abgeordnete nennt man die Menschen, die in den Bundestag gewählt werden.
Die Abgeordneten entscheiden im Bundestag für die Bürger und Bürgerinnen.
WER DARF WÄHLEN?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten sowie
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht - infolge eines Richterspruchs- ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.
Wählen kann nur die wahlberechtigte Person, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, auch als Auslandsdeutsche bezeichnet, sind wahlberechtigte Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind. Sie können an der Wahl zum Deutschen Bundestag in Deutschland grundsätzlich teilnehmen, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
nähere Informationen und Anträge dazu finden Sie hier.
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
Briefwahl
Wer am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit per Briefwahl vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Antrag kann formlos schriftlich, beispielsweise auch als E-Mail, oder mündlich gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Briefwahl können Sie können bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr bei der Wahlbehörde beantragen.
Die Zusendung der Briefwahlunterlagen per Post erfolgt nur bei einer Beantragung der Briefwahl bis Montag, 17. Februar 2025. Bei einer Beantragung nach dem 17. Februar 2025 müssen Sie die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Wahlbehörde abholen kommen.
WAHLBEKANNTMACHUNGEN:
• Wahlbekanntmachung Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
• Wahlbekanntmachung Wahl zum 21. Deutschen Bundestag