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Einladung zur 4. Gesprächsstunde "Offene Biosphäre"

Liebe Spreewälderinnen und Spreewälder, werte Partnerinnen und Partner,

zur 4. Gesprächsstunde „Offene Biosphäre“ lädt das UNESCO Biosphärenreservat Spreewald am 4. Dezember 2025 von 17 bis 19 Uhr zum gemeinsamen Gesprächsabend nach Straupitz ein. Diesmal wird es einen Einblick in das Thema „Wasserlandschaft Spreewald“ geben. 

Was:  4. Gesprächsstunde „Offene Biosphäre“ des UNESCO Biosphärenreservates Spreewald

Wann:  Donnerstag, 04. Dezember 2025 von 17:00 bis ca. 19:00 Uhr

Wo:     Ratssaal in der Verwaltungsstelle Straupitz des Amtes Lieberose/Oberspreewald

Kirchstraße 11, 15913 Straupitz (Spreewald) 

 Pressemitteilung.pdf

Bekanntmachung über Holzungsarbeiten im Winterhalbjahr 2025/26

Der Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“ gibt bekannt, dass im Zeitraum vom

01.12.2025 bis voraussichtlich 31.03.2026

Holzungsarbeiten an den Gewässern I. Ordnung (Landesgewässer) und II. Ordnung (Kommunale Gewässer) durchgeführt werden.

Grundlage dafür ist der § 79 BbgWG – Pflicht zur Gewässerunterhaltung (zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes).

(1) Die Unterhaltung der Gewässer obliegt als öffentlich-rechtliche Verpflichtung

  1. für die Gewässer I. Ordnung, mit Ausnahme der Binnenwasserstraßen des Bundes, dem Wasserwirtschaftsamt,

 

  1. für die Gewässer II. Ordnung den Gewässerunterhaltungsverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz und dem Gesetz über die Bildung von Gewässer-unterhaltungsverbänden.

Die Holzung dient ausschließlich neben der Schaffung der Baufreiheit für die maschinelle Unterhaltung auch der Entwicklung der Gewässerrandstreifen.

Der Wasser- und Bodenverband ist nicht für die Verkehrssicherung der Gefahrenbäume verantwortlich. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt generell den jeweiligen Eigentümern der betroffenen Flächen. Es wird darauf verwiesen, dass der Wasser- und Bodenverband nicht Eigentümer der Bäume ist und daher auch nicht grundsätzlich für die Beseitigung von Astwerk, Windbruch usw. zuständig ist.

Gehölze werden zwingend entfernt, wenn sie den schadlosen Wasserabfluss behindern, Bauwerke und unterirdische Gewässerstrecken gefährden, den erforderlichen Zugang zum Gewässer behindern oder eine Unterhaltung anders nicht möglich ist.

 

Weiterhin möchte der Wasser- und Bodenverband wie folgt auf den § 41 WHG hinweisen:

Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung

Soweit es zur ordnungsgemäßen Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers erforderlich ist, haben die Gewässereigentümer Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer zu dulden. Die Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichteten Personen oder ihre Beauftragten die Grundstücke betreten und vorübergehend benutzen.

 

 

Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“

Am Stieg, OT Freiwalde, 15910 Bersteland

Tel. 03 54 74/ 36 63 90, E-Mail: info@wbv-freiwalde.de

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Ausbildung 2026 - Jetzt bewerben!

Zur Stellenausschreibung für den Ausbildungsplatz zum/zur Verwaltungsfachangestellten gelangen Sie hier.

Nahverkehrsplanung 2026-2030 für Dahme-Spreewald

Bürgerbeteiligung erwünscht

Der Landkreis Dahme-Spreewald erstellt zurzeit einen neuen Nahverkehrsplan und benötigt die Unterstützung der Fahrgäste.

 

Der Nahverkehrsplan übernimmt die Aufgabe, einen Rahmen für die Entwicklung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) bis 2030 im Landkreis zu bilden. Er legt fest, wie unser ÖPNV künftig gestaltet, organisiert und finanziert wird – mit dem Ziel, ihn attraktiver, klimafreundlicher und verlässlicher zu machen. Zudem wird geprüft, welche Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV umgesetzt werden können und wie diese finanziert werden.

"Der Nahverkehrsplan setzt für die kommenden Jahre 2026-2030 die Rahmenbedingungen des ÖPNV im Landkreis. Wir wünschen uns insbesondere von den Nutzern unserer Buslinien Hinweise aus ihren Erfahrungen, wo wir etwas verbessern können um für möglichst viele Bürger attraktiv zu sein", so der Landrat Sven Herzberger"Wichtig sind aber natürlich auch ehrliche Kritiken von denen, die das Angebot nicht nutzen. Wir wollen erfahren, wie wir den öffentlichen Personennahverkehr unter den bestehenden Rahmenbedingungen besser gestalten können."

Deswegen möchten wir Ihnen mit dieser (Online-)Befragung bis zum 21.11.2025 die Möglichkeit geben, Ihre Meinung zum Busverkehr mitzuteilen: Wie groß ist die Zufriedenheit mit dem aktuellen Angebot und welche Verbesserungen werden gewünscht?

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplans haben auch die Städte und Gemeinden Gelegenheit, Anforderungen, Hinweise und Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung des ÖPNV einzubringen.

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Geflügelpest im Landkreis Dahme-Spreewald

Unter folgendem Link erreichen Sie die Pressemitteilung des Landkreises zur Geflügelpest mit den verbundenen Pflichten und Maßnahmen:

https://www.dahme-spreewald.de/de/aktuelles/gefluegelpest

 

Pflegewegweiser Amt Lieberose/Oberspreewald

Hier gelangen Sie zum ersten Pflegewegweiser für das Amt Lieberose/Oberspreewald:
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Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digitale Passbilder im Einwohnermeldeamt akzeptiert!

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung erkennen die Meldebehörden ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digitale Lichtbilder an. Ausgedruckte Fotos werden ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr akzeptiert. 

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Fotoaufnahme in den Verwaltungsstellen Straupitz (Spreewald) und Lieberose
Sie können Ihr Passfoto direkt während des Antragsprozesses in den Meldebehörden des Amtes Lieberose/Oberspreewald anfertigen lassen. Die Gebühr beträgt 6,00 Euro pro Dokument.

 

Lichtbild durch lizensierte Fotostudios
Alternativ können Sie ein digitales Passfoto bei einer Fotografin oder einem Fotografen anfertigen lassen. Achtung: Das Foto muss über eine gesicherte, digitale Verbindung direkt an die Meldebehörde übermittelt werden. Für die technische Umsetzung sind die Fotografen durch eine Lizenzierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verantwortlich. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung dieses Services besteht jedoch nicht. 

 

Informationen über das neue Verfahren zur Erstellung digitaler Lichtbilder stehen auf dem Personalausweisportal bereit: BMI – Personalausweisportal.

 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften auf der Internetseite veröffentlicht: BMI – Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften.

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Aktuelle Informationen der Wohnungsverwaltung

In den folgenden Orten sind freie Wohnungen zu vermieten:

Lieberose, Straupitz, Neu Zauche

Bei Interesse können Sie sich gerne telefonisch bei der Wohnungsverwaltung - Frau Sawinsky unter 033671 / 638-32 oder Frau Jansch unter 033671 / 638-36  melden.

Politik (Sitzungen der Gremien)

Hier gelangen Sie zum »Bürgerinformationssystem«