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Geflügelpest - Aufstallungspflicht geändert

Aufstallungspflicht für Geflügel gilt nicht überall in Dahme-Spreewald !

Der Landkreis Dahme-Spreewald lockert weitgehend die zur Eindämmung der Geflügelpest geltenden Schutzmaßnahmen. Die Veterinärbehörde beschränkt in einer Tierseuchenallgemeinverfügung(Amtsblatt Nr. 28 vom 01.12.2025) die Aufstallungspflicht in drei Restriktionszonen, in denen die Nutzgeflügeldichte besonders hoch ist.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung und Karte des Landkreises:

https://www.dahme-spreewald.de/de/aktuelles/gefluegelpest

Bürgerinformation zum Ausbau des Glasfasernetzes

Das Amt Lieberose/Oberspreewald informiert alle Einwohnerinnen und Einwohner des Amtsgebietes über die Möglichkeit eines kostenlosen Glasfaseranschlusses Ihrer Immobilie in allen amtsangehörigen Gemeinden.

Am 8. April 2025 startete der Landkreis Dahme-Spreewald den geförderten Glasfaserausbau im Rahmen des Bundesprogramms „Graue Flecken“.

Insgesamt werden rund 94 Millionen Euro investiert, um etwa 18.000 Adressen im Landkreis mit leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Finanziert wird das Vorhaben durch Fördermittel des Bundes, kofinanziert vom Land Brandenburg mit Mitteln der Europäischen Union.

Sollten Sie mit der Anbindung Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz interessiert sein, können Sie bis zum 31.03.2026 einen unentgeltlichen Auftrag zur Herstellung des Anschlusses auslösen.

Auf der Internetseite des Landkreises (www.dahme-spreewald.de) finden Sie unter der Rubrik „Breitbandausbau“ weiterführende Informationen.

Eine Beauftragung bis zum oben genannten Stichtag ist für Sie kostenfrei und Sie gehen auch keine weiteren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Breitbandanschlusses ein. Sie können auch ausschließlich den „Hausanschluss ohne Tarif“ beauftragen.

 

So beauftragen Sie Ihren Anschluss:

 

  • online über die Website der GlasfaserPlus www.glasfaserplus.de/foerderung
  • telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 330 2090
  • oder persönlich in einem Telekom-Shop

 Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Projektleiterin der Wirschaftsföderunggesellschaft Dahme-Spreewald mbH Frau Carouge

03375 52 38 50, E-Mail carouge@wfg-lds.de.

 

Hier finden Sie eine Anleitung für Ihren Hausanschluss:

Onlinebestellung Glasfaserhausanschluss

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Bekanntmachung über Holzungsarbeiten im Winterhalbjahr 2025/26

Der Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“ gibt bekannt, dass im Zeitraum vom

01.12.2025 bis voraussichtlich 31.03.2026

Holzungsarbeiten an den Gewässern I. Ordnung (Landesgewässer) und II. Ordnung (Kommunale Gewässer) durchgeführt werden.

Grundlage dafür ist der § 79 BbgWG – Pflicht zur Gewässerunterhaltung (zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes).

(1) Die Unterhaltung der Gewässer obliegt als öffentlich-rechtliche Verpflichtung

  1. für die Gewässer I. Ordnung, mit Ausnahme der Binnenwasserstraßen des Bundes, dem Wasserwirtschaftsamt,

 

  1. für die Gewässer II. Ordnung den Gewässerunterhaltungsverbänden nach dem Wasserverbandsgesetz und dem Gesetz über die Bildung von Gewässer-unterhaltungsverbänden.

Die Holzung dient ausschließlich neben der Schaffung der Baufreiheit für die maschinelle Unterhaltung auch der Entwicklung der Gewässerrandstreifen.

Der Wasser- und Bodenverband ist nicht für die Verkehrssicherung der Gefahrenbäume verantwortlich. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt generell den jeweiligen Eigentümern der betroffenen Flächen. Es wird darauf verwiesen, dass der Wasser- und Bodenverband nicht Eigentümer der Bäume ist und daher auch nicht grundsätzlich für die Beseitigung von Astwerk, Windbruch usw. zuständig ist.

Gehölze werden zwingend entfernt, wenn sie den schadlosen Wasserabfluss behindern, Bauwerke und unterirdische Gewässerstrecken gefährden, den erforderlichen Zugang zum Gewässer behindern oder eine Unterhaltung anders nicht möglich ist.

 

Weiterhin möchte der Wasser- und Bodenverband wie folgt auf den § 41 WHG hinweisen:

Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung

Soweit es zur ordnungsgemäßen Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers erforderlich ist, haben die Gewässereigentümer Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer zu dulden. Die Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass die zur Unterhaltung verpflichteten Personen oder ihre Beauftragten die Grundstücke betreten und vorübergehend benutzen.

 

 

Wasser- und Bodenverband „Nördlicher Spreewald“

Am Stieg, OT Freiwalde, 15910 Bersteland

Tel. 03 54 74/ 36 63 90, E-Mail: info@wbv-freiwalde.de

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Ausbildung 2026 - Jetzt bewerben!

Zur Stellenausschreibung für den Ausbildungsplatz zum/zur Verwaltungsfachangestellten gelangen Sie hier.

Pflegewegweiser Amt Lieberose/Oberspreewald

Hier gelangen Sie zum ersten Pflegewegweiser für das Amt Lieberose/Oberspreewald:
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Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digitale Passbilder im Einwohnermeldeamt akzeptiert!

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung erkennen die Meldebehörden ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digitale Lichtbilder an. Ausgedruckte Fotos werden ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr akzeptiert. 

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Fotoaufnahme in den Verwaltungsstellen Straupitz (Spreewald) und Lieberose
Sie können Ihr Passfoto direkt während des Antragsprozesses in den Meldebehörden des Amtes Lieberose/Oberspreewald anfertigen lassen. Die Gebühr beträgt 6,00 Euro pro Dokument.

 

Lichtbild durch lizensierte Fotostudios
Alternativ können Sie ein digitales Passfoto bei einer Fotografin oder einem Fotografen anfertigen lassen. Achtung: Das Foto muss über eine gesicherte, digitale Verbindung direkt an die Meldebehörde übermittelt werden. Für die technische Umsetzung sind die Fotografen durch eine Lizenzierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verantwortlich. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung dieses Services besteht jedoch nicht. 

 

Informationen über das neue Verfahren zur Erstellung digitaler Lichtbilder stehen auf dem Personalausweisportal bereit: BMI – Personalausweisportal.

 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften auf der Internetseite veröffentlicht: BMI – Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften.

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Aktuelle Informationen der Wohnungsverwaltung

In den folgenden Orten sind freie Wohnungen zu vermieten:

Lieberose, Straupitz, Neu Zauche

Bei Interesse können Sie sich gerne telefonisch bei der Wohnungsverwaltung - Frau Sawinsky unter 033671 / 638-32 oder Frau Jansch unter 033671 / 638-36  melden.

Politik (Sitzungen der Gremien)

Hier gelangen Sie zum »Bürgerinformationssystem«