- Keine Zahlung ohne neuen Bescheid -
Aufgrund der ab 1. Januar geltenden neuen Rechtslage bei der Bewertung der Grundstücke wird die Zustellung der Abgabenbescheide für die Grundsteuer 2025 einschließlich der Hundesteuer voraussichtlich im II. Quartal 2025 erfolgen.
Die noch aktuellen Abgabebescheide gelten nur noch bis zum 31. Dezember 2024 und sind ab 1. Januar 2025 aufgehoben.
Gesonderte Aufhebungsbescheide werden nicht versandt, die bisherige Veranlagung verliert nach § 266 (4) Bewertungsgesetz automatisch ihre Gültigkeit.
Zahlen Sie bitte erst, wenn Ihnen ein neuer Abgabenbescheid für die Jahre ab 2025 entsprechend der festgesetzten Fälligkeiten vorliegt.
Freiwillige Zahlungen werden zurückgewiesen, da diese nicht auf dem jeweiligen Steuerkonto verbucht werden können.
Sollten Sie der Gemeinde kein SPA-Lastschriftmandat erteilt haben, denken Sie bitte auch daran, Ihren möglicherweise bestehenden Dauerauftrag zu ändern.
Unberührt von diesen Festlegungen bleiben die Zahlungen für die Zweitwohnungssteuer und der Pachten.